Die Zahnversicherung für hochwertigen Zahnersatz statt einfachste Regelversorgung
Die gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Leistungen in der Vergangenheit regelmäßig gekürzt und weitere Einschnitte stehen bei der nächsten Gesundheitsreform sicherlich bevor. Die größten Einschränkungen wurden im Bereich der stationären Behandlung im Krankenhaus und beim Zahnersatz vollzogen. Dies hat zur Folge, dass nur noch einfachste Regelversorgung statt hochwertigem Zahnersatz, Mehrbettzimmer und keine freie Arztwahl im Krankenhaus gegeben ist. Wer mehr will, muss dies über eine private Krankenversicherung versichern. Die Hürden für einen Wechsel in die private Krankenversicherung liegen sehr hoch. Für alle die, die nicht wechseln können oder wollen bietet der Versicherungsmarkt ein großes Spektrum an Krankenzusatzversicherungen an, die in ihren Leistungen und Beiträgen große Unterschiede aufweisen. Man kann die Tarif-Varianten der Krankenzusatzversicherungen in die vier Kategorien ambulant, stationär, Zahn und Tagegeld einteilen. Reine Zahnzusatzversicherungen leisten für Zahnersatz und Zahnbehandlungskosten, inkl. Kieferorthopädie und Zahnreinigung. Da durch das Modernisierungsgesetz 2004 nur noch Anspruch auf einen befundbezogenen Festzuschuss im Rahmen der Regelversorgung besteht, ist für hochwertigen Zahnersatz ein hoher Privatanteil die Folge.
Eine Zahnversicherung übernimmt die zusätzlichen Kosten für besseren
Zahnersatz.
Bis 2005 leisteten die Krankenkassen bei Zahnersatz einen prozentualen Zuschuss auf die vertraglich vereinbarten Kosten. Je nach Bonus wurden 50, 60 oder 65 % der Kosten übernommen. Nach der neuen Regelung wird für einen entsprechenden Befund, z.B. eine Zahnlücke über zwei Zähne, ein fester Zuschuss gewährt. Jetzt spielt es keine Rolle mehr, wie z.B. eine bestehende Zahnlücke versorgt wird. Ob mit einer festen Brücke oder durch ein oder zwei Implantate, die Krankenkasse erstattet 50% des Betrages, der einer Grundversorgung entspricht. Das Bonussystem wurde beibehalten. Lassen sich regelmäßige Kontrolluntersuchungen nachweisen, gibt es einen zusätzlichen Bonus von 10% oder sogar 15%, so dass 60% oder 65% erstattet werden. Ein Vorteil dieser neuen Regelung ist, dass Kassenpatienten den Festzuschuss auch dann erhalten, wenn sie sich für eine Leistung entscheiden, die früher nicht bezuschusst wurde (z.B. hochwertige Inlays, Implantate, ect.) Die meisten Tarife leisten für Zahnersatz und Füllungen. Es gibt aber auch Tarife, die Zahnbehandlungen wie professionelle Zahnreinigung oder Kieferorthopädie bezahlen. Viele Tarife schränken die Versicherungsleistung in den ersten 4 Versicherungsjahren mit einer Staffelregelung deutlich ein. I. d. R. können Zahnersatz-Leistungen aus der
Zahnversicherung erst nach einer Wartezeit von 8 Monaten in Anspruch genommen werden.
Ein Versicherungsvergleich lohnt sich
Die konkreten Leistungen der Zusatzversicherungen unterscheiden sich von Tarif zu Tarif und von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie sich daher genau informieren, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und wer hierzu das günstigste Angebot liefert. Entweder durch eigene Recherche oder holen sie professionellen Rat in Form einer unabhängige
Vermögensberatung ein. Das Internet stellt zahlreiche Vergleichsangebote zur Verfügung. Hierbei ist zu beachten, dass es sich sehr oft um eine Weiterleitung der Vergleichsanfrage an einen Berater handelt, der mit den zur Verfügung gestellten Daten einen professionellen Versicherungsvergleich erstellt. Mit einem Onlinerechner erhalten Sie die Möglichkeit einfach und kostenlos viele verschiedene Zusatzversicherungen zu vergleichen.
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