Riester, Rürup und Eichel

Jeder sollte sich ernsthafte Gedanken über die finanzielle Versorgung im Alter machen. Denn die Absicherung für den Ruhestand gehört zu den vorausschauenden Planungen eines glücklichen Lebenslaufs. Wer in die gesetzliche Rentenversicherung als Arbeitnehmer einzahlt, hat bereits grundsätzlich fürs Alter gesorgt. Dennoch empfiehlt es sich, freiwillig noch etwas drauf zu legen und weitere Rücklagen zu tätigen. Mit einem gut gefüllten Portemonnaie lässt sich das Seniorendasein wesentlich besser genießen. Alles einfach gesagt, doch die Lage scheint vielen inzwischen verwirrend. Riesterrente, Rürup-Rente und Eichel-Rente sind nur drei zentrale von vielen Begriffen, die rund um das Thema Altersvorsorge in aller Munde sind. Hier ein paar erste Anhaltspunkte, welche Maßnahmen sich hinter den drei zuvor genannten verbergen. 

Arbeitnehmer beginnen zu Riestern

Wer Walter Riester ist, wissen inzwischen die meisten Arbeitnehmer und rentenversicherungspflichtige Selbstständige in der Bundesrepublik. Seit 2002 hat die Bundesregierung die so genannte dritte Säule der Altersvorsorge errichtet. Bestimmte freiwillige Maßnahmen zur Absicherung für den Ruhestand werden mit so genannten Riester-Zulagen gefördert und durch Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten bei der Einkommenssteuererklärung belohnt. Nach einigen gesetzlichen Veränderungen und Erweiterungen kommen beispielsweise private Rentenversicherungen, Rentenfonds, Pensionskassen oder Banksparpläne in Frage. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass das jeweils gewählte Produkt für die Altersabsicherung den gesetzlichen Kriterien entspricht, also riesterfähig ist. Als Neuerung kam der Begriff Wohn-Riester dazu. So kommen beispielsweise auch Bausparverträge für die Riester-Zulage in Frage, die für den Erwerb eines Eigenheims mit Blick auf die Altersvorsorge gedacht sind. Miet den Ersparnissen können inzwischen auch selbst genutzte Wohnimmobilien im europäischen Ausland finanziert werden, so dass dem geförderten Ruhestand im sonnigen Südeuropa nichts mehr im Wege steht. 

Wer ist nun Rürup? 

Bert Rürup, der Namensgeber der so genannten Rürup-Rente, ist ein erfolgreicher deutscher Ökonom aus Essen, der einst den ausgewählten Wirtschaftweisen angehörte. Einige Personenkreise gehören dem auserwählten Kreis, der mit Riester-Zulagen bedacht wird, nicht an. Beispielsweise gilt dies für Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Damit diese auch in den Genuss einer Basisrente kommen oder zum Sparen für die Zeit des Ruhestands angeregt werden, wurde 2005 eine gesonderte Form der Altersvorsorge für diese Zielgruppe geschaffen. Auch diese Anlagemöglichkeit mit Blick auf die Seniorenzeit wird vom Staat gefördert. Allerdings erfolgt dies nicht über Zulagen, sondern über Vorteile bei der steuerlichen Veranlagung. 

Eichel-Rente

Diese Bezeichnung ist weniger einen offizielle und entspringt eher dem Volksmund. Hierbei handelt es sich um die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge. Auch hier gibt es keine Zulagen vom Staat, allerdings profitieren Renten-Sparer, die sich für diese Rücklagevariante entscheiden, von Steuervorteilen. 




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