Die Energieberatung und der Energieausweis
Modernisierungsmöglichkeiten für
Immobilieneigentümer
Für bestehende Wohngebäude und Gewerbegebäude regelt die EnEV
von 2007 -
welche Art von Energieausweis jeweils benötigt wird. Hier
speziell geht es um die Differenzierung nach Bedarfsausweisen
und Verbrauchsausweisen.
Diese Differenzierung ist in der Abhängigkeit von der Anzahl der
Wohneinheiten, dem Errichtungsjahr und auch der energetischen
Qualität des Wohngebäudes nötig, für welches Gebäude welcher der
verschiedenen Ausweise notwendig ist.
Dabei gelten im Einzelnen die folgende Regelungen:
Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der
Grundlage der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder später
errichtet wurden, besteht somit eine Wahlfreiheit zwischen dem
bedarfsorientierten und verbrauchsorientiertem Energieausweis.
Für Wohngebäude mit bis zu vier Einheiten pro Gebäude, die schon
vor der Geltung der Wärmeschutzverordnung ( 1977 ) errichtet
worden sind, ist seit dem 1. Oktober 2008 der bedarfsorientierte
Energieausweis ( sog. Bedarfsausweis ) zu verwenden. Hierzu
bestand bis zum 30. September 2008 die Wahlfreiheit des
Immobileinbesitzers zwischen den beiden Energieausweisvarianten.
Nach Ablauf dieser Frist ist diese Wahlfreiheit nun aber nicht
mehr gegeben.
Eine andere Ausnahme gilt aber weiterhin für Wohngebäude die
schon zur Zeit der
Fertigstellung den energetischen Anforderungen der ersten
Wärmeschutzverordnung ( 1977 ) aufgewiesen haben oder auch durch
Modernisierungsmaßnahmen in Laufe der Zeit somit diesen Stand
erhalten nunmehr haben. Hier besteht weiterhin die Wahlfreiheit
durch den Immobilienbesitzer.
Energiepässe werden von speziell geschultem Fachleuten wie einem
Energieberater oder auch einem Architekten erstellt.
Energieausweise für Wohngebäude können ferner aber auch von
Ingenieuren, einschlägigen Sachverständigen und geschulten
Handwerksmeistern ausgestellt werden.
Die Erstellung von Energieausweise für Nichtwohngebäude sind nur
Fachleuten mit entsprechender Hochschulausbildung vorbehalten
und können auch nur von diesen ausgestellt werden.
Durch diese fachliche spezielle Ausbildung soll durch den
Gesetzgeber gewährleistet werden, das die
Modernisierungsempfehlungen einem möglichst hohen fachlichen Rat
aufweisen und für jedes Gebäude somit speziell auf seine
baulichen Gegebenheiten eingegangen wird. Gerne wird im Zuge die
Energieberatung mit einer
Thermografie kombiniert. Bei der
Thermografie wird die Aussenhülle eines Gebäudes mittels einer
Infrarotkamera begutachtet. Hierzu werden farbige Bilder
erstellt die die Wärmeverluste genaustens visuell darstellen. So
sind Wärmebrücken auch für jeden Laien genausten zu erkennen.
Auf diesem Thermografiebild ( oder auch Wärmebild genannt )
„durchschauen“ Sie Ihr Haus genau.
Dabei werden viele interessante Details auf einen Blick
erkennbar.
Dazu gehören z.b.
- undichte Stellen, an denen warme Luft austritt
- fehlerhafte Baukörperanschlüsse an Decke, Wand oder Fenster
- Wärmebrücken mit sehr hohen Energieverlusten
- die Qualität der vorhandenen Wärmedämmung kann ermittelt
werden
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