Die Energieberatung und der Energieausweis

Modernisierungsmöglichkeiten für Immobilieneigentümer

Für bestehende Wohngebäude und Gewerbegebäude regelt die EnEV von 2007 -
welche Art von Energieausweis jeweils benötigt wird. Hier speziell geht es um die Differenzierung nach Bedarfsausweisen und Verbrauchsausweisen.

Diese Differenzierung ist in der Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten, dem Errichtungsjahr und auch der energetischen Qualität des Wohngebäudes nötig, für welches Gebäude welcher der verschiedenen Ausweise notwendig ist.

Dabei gelten im Einzelnen die folgende Regelungen:

Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder später errichtet wurden, besteht somit eine Wahlfreiheit zwischen dem bedarfsorientierten und verbrauchsorientiertem Energieausweis.

Für Wohngebäude mit bis zu vier Einheiten pro Gebäude, die schon vor der Geltung der Wärmeschutzverordnung ( 1977 ) errichtet worden sind, ist seit dem 1. Oktober 2008 der bedarfsorientierte Energieausweis ( sog. Bedarfsausweis ) zu verwenden. Hierzu bestand bis zum 30. September 2008 die Wahlfreiheit des Immobileinbesitzers zwischen den beiden Energieausweisvarianten. Nach Ablauf dieser Frist ist diese Wahlfreiheit nun aber nicht mehr gegeben.

Eine andere Ausnahme gilt aber weiterhin für Wohngebäude die schon zur Zeit der
Fertigstellung den energetischen Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung ( 1977 ) aufgewiesen haben oder auch durch Modernisierungsmaßnahmen in Laufe der Zeit somit diesen Stand erhalten nunmehr haben. Hier besteht weiterhin die Wahlfreiheit durch den Immobilienbesitzer.

Energiepässe werden von speziell geschultem Fachleuten wie einem Energieberater oder auch einem Architekten erstellt. Energieausweise für Wohngebäude können ferner aber auch von Ingenieuren, einschlägigen Sachverständigen und geschulten Handwerksmeistern ausgestellt werden.

Die Erstellung von Energieausweise für Nichtwohngebäude sind nur Fachleuten mit entsprechender Hochschulausbildung vorbehalten und können auch nur von diesen ausgestellt werden.

Durch diese fachliche spezielle Ausbildung soll durch den Gesetzgeber gewährleistet werden, das die Modernisierungsempfehlungen einem möglichst hohen fachlichen Rat aufweisen und für jedes Gebäude somit speziell auf seine baulichen Gegebenheiten eingegangen wird. Gerne wird im Zuge die Energieberatung mit einer Thermografie kombiniert. Bei der Thermografie wird die Aussenhülle eines Gebäudes mittels einer Infrarotkamera begutachtet. Hierzu werden farbige Bilder erstellt die die Wärmeverluste genaustens visuell darstellen. So sind Wärmebrücken auch für jeden Laien genausten zu erkennen.

Auf diesem Thermografiebild ( oder auch Wärmebild genannt ) „durchschauen“ Sie Ihr Haus genau.

Dabei werden viele interessante Details auf einen Blick erkennbar.

Dazu gehören z.b.

- undichte Stellen, an denen warme Luft austritt

- fehlerhafte Baukörperanschlüsse an Decke, Wand oder Fenster

- Wärmebrücken mit sehr hohen Energieverlusten

- die Qualität der vorhandenen Wärmedämmung kann ermittelt werden


 

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